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Wie alt darf ein Passbild sein?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht — verlangt wird ein aktuelles Lichtbild. Für Reisepass und Personalausweis ist die Frage seit Mai 2025 ohnehin hinfällig. Beim Führerschein gilt sie weiter.

Die ehrliche Antwort vorweg: Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Nirgends im Pass- oder Personalausweisrecht steht eine Zahl, die sagt, wie viele Monate ein Passbild alt sein darf. Verlangt wird ein aktuelles Lichtbild — und ob eines aktuell genug ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Für Reisepass und Personalausweis hat sich die Frage seit dem 1. Mai 2025 allerdings erledigt, und zwar aus einem ganz anderen Grund.

Reisepass und Personalausweis: Ihr altes Foto ist ohnehin raus

Seit dem 1. Mai 2025 werden für Reisepass, Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweise nach ausländischem Recht nur noch digitale biometrische Lichtbilder angenommen. Für Papierfotos gab es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025. Die ist abgelaufen.

Damit können Sie kein Foto mehr mitbringen, das in einer Schublade lag — unabhängig davon, wie alt es ist. Das Bild entsteht entweder direkt in der Behörde an einem Aufnahmeterminal oder bei einem registrierten Fotodienstleister, also einem zertifizierten Fotostudio oder einer Drogeriekette.

Der Weg dahin ist festgelegt: Das Lichtbild wird über eine nach Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud an die Behörde übermittelt. Sie bekommen vom Fotodienstleister einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code, der in der Behörde eingescannt wird, damit das Bild abgerufen werden kann. § 5 der Passverordnung schreibt dafür Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor und verlangt, dass die Verarbeitung ausschließlich bei einem in der EU ansässigen Cloudanbieter und ausschließlich innerhalb der EU stattfindet.

Nutzen Sie das Aufnahmesystem in der Behörde selbst, fällt dafür eine Gebühr an — beim von der Bundesdruckerei bereitgestellten System PointID sind es 6 Euro pro Lichtbild.

Wie lange ist das digitale Passbild nutzbar?

Hier ist die Frage nach dem Alter wieder sinnvoll, nur anders gestellt. Der Ausdruck mit dem Code ist nicht unbegrenzt einlösbar. Fotodienstleister nennen üblicherweise eine Nutzungsdauer von sechs Monaten, in der das Bild mehrfach abgerufen werden kann, solange Sie das Beiblatt mit dem Code aufbewahren.

Diese sechs Monate sind allerdings eine Angabe der Anbieter und keine Zahl aus dem Gesetz. Wenn zwischen Fototermin und Behördentermin mehrere Monate liegen, fragen Sie beim Fotografen oder bei Ihrer Behörde nach, bevor Sie sich darauf verlassen. Praktisch heißt das: Lassen Sie das Foto nicht lange im Voraus machen, sondern zeitnah zum Termin.

Der Führerschein ist die Ausnahme

Beim Führerschein bleibt alles wie bisher — hier können Sie weiterhin Papierfotos verwenden. Der Führerschein wird nicht nach dem Pass- und Personalausweisrecht ausgestellt, sondern nach der Fahrerlaubnis-Verordnung, und die kennt kein digitales Übermittlungsverfahren.

Das ist auch der einzige Bereich, in dem die ursprüngliche Frage noch praktische Bedeutung hat. Eine feste Frist gibt es auch hier nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt ein biometrisches Lichtbild, das Sie zeigt, wie Sie heute aussehen. Ein Foto, das drei Jahre alt ist und vor einem Bartwuchs, einer deutlichen Gewichtsveränderung oder einem Wechsel der Haarfarbe entstanden ist, kann zurückgewiesen werden — ein sechs Monate altes, an dem sich nichts geändert hat, in aller Regel nicht.

Zwei Hinweise dazu: Der Führerschein wird kommunal bearbeitet, und einzelne Behörden akzeptieren inzwischen doch eine digitale Übermittlung. Schauen Sie vor dem Termin auf die Seite Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Und der Umtausch alter Führerscheine läuft weiter — Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht werden, wofür ein biometrisches Foto nötig ist.

Was aktuell im Zweifel bedeutet

Weil keine Frist im Gesetz steht, hilft nur das Kriterium dahinter: Das Lichtbild muss Sie erkennbar so zeigen, wie Sie im Moment der Antragstellung aussehen. Ausschlaggebend ist nicht das Datum, sondern die Ähnlichkeit.

Ein Foto ist also zu alt, wenn sich Ihr Aussehen seither deutlich verändert hat. Klassische Fälle sind ein neu gewachsener oder abrasierter Bart, eine stark veränderte Frisur, spürbare Gewichtsveränderungen und — mit Abstand am wichtigsten — Kinder. Kindergesichter ändern sich schnell, weshalb Behörden bei Kindern erkennbar strenger sind als bei Erwachsenen.

Und das ist keine reine Formalie: Weicht das Lichtbild stark vom tatsächlichen Gesicht ab, kann das Dokument ungültig sein, unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Ein Ausweis mit einem Foto, auf dem Sie kaum wiederzuerkennen sind, hilft an der Grenze niemandem.

Was die Fotomustertafel dazu sagt

Die offizielle Fotomustertafel (Stand Juli 2025) nennt keine Altersgrenze, aber sie zeigt, woran ein Bild sonst scheitert. Bei Erwachsenen nimmt das Gesicht 70 bis 80 Prozent der Höhe des Fotos ein, bei Kindern 50 bis 80 Prozent. Der Hintergrund muss einfarbig und schattenfrei sein und sich deutlich vom Gesicht und von den Haaren abheben.

Wichtig für alle, die auf die Idee kommen, ein älteres Foto aufzuhübschen: Retuschen, Filter und Weichzeichnen sind dort ausdrücklich als unzulässige Beispiele abgebildet. Ein bearbeitetes Bild ist keine Lösung für ein zu altes Bild — es ist ein zweiter Ablehnungsgrund. Aus genau diesem Grund bieten wir solche Funktionen bewusst nicht an.

Bewerbungsfoto: gar keine Frist

Beim Bewerbungsfoto gibt es keine Behörde und damit keine Vorgabe. Üblich ist trotzdem, ein Bild zu verwenden, das nicht älter als ein bis zwei Jahre ist, weil Sie im Vorstellungsgespräch so aussehen sollten wie auf dem Foto. Rechtlich ist das Foto in der Bewerbung ohnehin freiwillig, und ein Arbeitgeber darf es seit dem AGG nicht verlangen.

Was Sie hier machen können

Ganz klar gesagt: Für Reisepass und Personalausweis können Sie mit keinem Online-Tool ein gültiges Passbild erzeugen — dieser Weg ist seit Mai 2025 geschlossen. Wer etwas anderes verspricht, ignoriert die Rechtslage.

Sinnvoll bleiben unsere Tools dort, wo ein gedrucktes oder hochgeladenes Foto weiterhin zulässig ist: beim Führerschein, bei Visumanträgen und bei Dokumenten anderer Länder.

  • Passbild 35 × 45 mm erstellt den Standardzuschnitt inklusive Kopfhöhen-Hilfslinien und legt auf Wunsch mehrere Bilder auf einen 10 × 15-cm-Abzug.
  • Passbild prüfen misst an einem vorhandenen Foto Maße, Dateigröße, Schärfe und Hintergrund und schätzt die Kopfgröße.
  • Bewerbungsfoto liefert das in Deutschland übliche Format 45 × 60 mm.

Alles läuft im Browser, nichts wird hochgeladen. Und keines dieser Werkzeuge kann Ihnen zusichern, dass ein Foto angenommen wird — das entscheidet immer der Sachbearbeiter. Was sie können, ist verhindern, dass es an den messbaren Dingen scheitert.

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