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Passbild selber machen: wofür es noch erlaubt ist

Für Reisepass und Personalausweis ist das selbst gemachte Foto seit August 2025 vorbei. Für Führerschein, Bewerbung und Visumanträge gilt das nicht — mit den Maßen, die dort weiterhin zählen.

Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wofür. Seit August 2025 hat sich in Deutschland genau eine Sache geändert, und zwar eine grundlegende — für Reisepass und Personalausweis dürfen Sie das Bild nicht mehr selbst machen. Für einiges andere dürfen Sie es weiterhin, und dort gelten die alten Maße unverändert weiter.

Reisepass und Personalausweis: nein, nicht mehr

Seit dem 1. Mai 2025 nimmt die Pass- und Ausweisbehörde nur noch digital übermittelte Lichtbilder an, bis Ende Juli 2025 galt eine Übergangsfrist mit Papierbildern. Seit August 2025 ist Schluss damit. Das Bild muss entweder direkt in der Behörde am Terminal entstehen oder von einem zertifizierten Fotostudio beziehungsweise einer Drogeriekette über eine gesicherte Übertragung an die Behörde geschickt werden. Sie bekommen dafür einen Code, den Sie zum Termin mitbringen.

Nicht mehr zulässig sind damit: selbst aufgenommene Fotos vom Smartphone, Bilder aus Passbild-Apps — auch wenn sie die biometrischen Vorgaben exakt einhalten — und ausgedruckte Bilder jeder Herkunft, egal ob vom Fotografen, aus dem Automaten oder vom eigenen Drucker.

Der Grund ist nicht Schikane, sondern Morphing: aus zwei Gesichtern lässt sich ein Bild rechnen, das an der Grenze für beide Personen durchgeht. Die geschlossene digitale Kette vom Aufnahmegerät bis zur Behörde macht genau das schwer. Wer sich darüber ärgert, ärgert sich also über eine Maßnahme, die den eigenen Pass fälschungssicherer macht.

Wofür ein selbst gemachtes Bild weiterhin geht

Die neue Pflicht betrifft ausschließlich Pass, Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel. Alles andere ist davon nicht berührt:

  • Führerschein. Hier ist es sogar umgekehrt — die Fahrerlaubnisbehörde braucht weiterhin ein ausgedrucktes biometrisches Lichtbild, weil für den Führerschein bisher kein digitaler Weg vorgesehen ist. Am besten vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen, die Praxis unterscheidet sich örtlich.
  • Bewerbungsfoto. Freiwillig, nirgends vorgeschrieben und komplett Ihre Entscheidung.
  • Visumanträge anderer Staaten. Die USA, Indien, China oder Japan wollen eine JPG-Datei, die Sie selbst in deren Portal hochladen. Mit der deutschen Regelung hat das nichts zu tun.
  • Firmenausweise, Studierendenausweise, Vereinskarten, Kundenkarten.

Die Maße bleiben, wie sie waren

Das biometrische Format ist unverändert: 35 × 45 mm, der Kopf misst vom Kinn bis zum Scheitel 32 bis 36 mm, das Gesicht schaut frontal in die Kamera, neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund, beide Augen offen und sichtbar, gleichmäßig heller Hintergrund ohne Schatten.

Beim Bewerbungsfoto gibt es dagegen keine Vorschrift. Üblich sind 45 × 60 mm, und üblich ist auch ein freundlicher Gesichtsausdruck — anders als beim Passbild darf und soll man hier lächeln.

Aufnahme mit dem Handy: die drei Fehler, die alle machen

Selfie. Aus 30 cm Abstand verzerrt jedes Objektiv die Nase nach vorn. Lassen Sie jemanden das Handy halten, aus etwa 1,5 bis 2 m Entfernung, und zoomen Sie nicht digital hinein — treten Sie näher heran.

Direkt an der Wand. Dann liegt Ihr eigener Schatten hinter Ihnen im Bild. Etwa einen Meter Abstand zur Wand reicht, damit der Schatten hinter Sie fällt und nicht in den Hintergrund.

Blitz. Er erzeugt harte Schatten und rote Augen. Stellen Sie sich stattdessen zu einem Fenster, mit dem Gesicht zum Licht, aber nicht in direkte Sonne.

Zuschneiden und nachmessen

Der Zuschnitt ist der Teil, den man nach Augenmaß fast immer falsch macht — meist sitzt der Kopf zu klein im Bild. Unser Passbild-Zuschnitt auf 35 × 45 mm zeigt die Kopfhöhe als Hilfslinie an und rechnet den Rest aus. Für die Bewerbung gibt es 45 × 60 mm separat, für den US-Antrag 51 × 51 mm mit 600 × 600 px unter 240 KB.

Danach lohnt sich der Passbild-Check. Er misst, was sich messen lässt: Maße in Pixeln, Seitenverhältnis, Dateigröße, ob das Bild wirklich farbig ist, wie gleichmäßig der Hintergrund ausfällt, die Schärfe und eine Schätzung der Kopfgröße. Was er nicht beurteilt, sagt er auch — Gesichtsausdruck, Brille, geöffnete Augen. Und wenn der Hintergrund zu unruhig für eine Messung ist, meldet er „konnte nicht beurteilt werden" statt eine Zahl zu erfinden. Alles läuft im Browser, das Bild wird nirgendwohin hochgeladen.

Kommt das Foto von einem iPhone, muss es vorher von HEIC nach JPG — kein Behördenportal der Welt nimmt HEIC an. Ist die Datei zu schwer, hilft Verkleinern auf 1 MB.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Keine Beauty-Filter, keine Retusche, keinen per KI ausgetauschten Hintergrund. Genau darauf zielen die automatischen Prüfungen inzwischen, und ein bearbeitetes Bild ist ein sicherer Ablehnungsgrund — bei Visumanträgen ebenso wie bei jeder anderen Stelle, die biometrisch prüft. Zuschneiden, verkleinern und das Dateiformat ändern zählen nicht dazu: Sie verändern den Ausschnitt und die Datei, nicht Ihr Gesicht.

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