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Passbild für den Führerschein: digital oder auf Papier?

Seit Mai 2025 nehmen Ausweisbehörden nur noch digitale Lichtbilder an. Für den Führerschein gilt das nicht - dort wird weiterhin ein ausgedrucktes biometrisches Foto verlangt. Was das praktisch bedeutet.

Seit dem 1. Mai 2025 nehmen Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden nur noch digitale Lichtbilder entgegen. Die Übergangsfrist für Papierfotos endete am 31. Juli 2025. Wer heute einen Reisepass, einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragt, kann kein Foto mehr mitbringen – das Bild muss verschlüsselt aus einem zertifizierten Fotostudio oder von einem Terminal im Amt kommen.

Beim Führerschein ist das anders. Und weil das in derselben Zeitung stand und in denselben Meldungen mitlief, stehen seit Monaten Leute bei der Fahrerlaubnisbehörde und fragen, warum sie jetzt doch ein Papierbild hätten mitbringen sollen.

Der Führerschein bleibt beim Papierfoto

Die Digitalpflicht gilt für Ausweisdokumente nach dem Pass- und Personalausweisgesetz. Der Führerschein fällt nicht darunter – er wird nach der Fahrerlaubnis-Verordnung ausgestellt, und dort ist bislang kein Verfahren für die digitale Übermittlung eines Lichtbildes vorgesehen. Zahlreiche Fahrerlaubnisbehörden haben das nach dem 1. Mai 2025 ausdrücklich klargestellt: Für alle Führerscheinangelegenheiten wird weiterhin ein aktuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form benötigt.

Praktisch heißt das: Sie können das digitale Bild, das das Fotostudio für Ihren Personalausweis verschlüsselt an die Behörde geschickt hat, nicht für den Führerschein verwenden. Umgekehrt hilft Ihnen ein Papierabzug beim Personalausweis nicht mehr weiter. Es sind zwei getrennte Wege, und wer beides gleichzeitig erledigen will, braucht beides.

Welche Maße gelten

Auch für den Führerschein gilt das biometrische Passbild: 35 × 45 Millimeter, Hochformat, das Gesicht frontal und mittig, ohne Kopfbedeckung, mit gleichmäßigem hellem Hintergrund. Die Kopfhöhe vom Kinn bis zum Scheitel soll etwa 32 bis 36 Millimeter betragen – das ist der Teil, an dem selbst gemachte Bilder am häufigsten scheitern, weil das Gesicht im Bild zu klein ist.

Bei 300 dpi entspricht das 413 × 531 Pixeln. Wenn Sie ein Bild digital zuschneiden und dann ausdrucken lassen, ist das die Zahl, die zählt.

Brille auf oder ab

Eine normale Sehbrille darf auf dem Bild bleiben, solange die Augen klar erkennbar sind: keine Reflexionen auf den Gläsern, keine getönten oder verspiegelten Gläser, kein Gestell, das die Augen verdeckt. Genau diese drei Punkte sind der Grund, warum Brillenbilder häufiger beanstandet werden als andere. Wenn Sie unsicher sind, ist die Brille abzunehmen der einfachere Weg – es gibt keine Vorschrift, die Sie zwingt, sie aufzubehalten.

Wie alt darf das Foto sein

Das Lichtbild muss aktuell sein und Sie so zeigen, wie Sie heute aussehen. Eine bundeseinheitliche Zahl in Monaten gibt es für den Führerschein nicht; maßgeblich ist, ob die Behörde Sie auf dem Bild zweifelsfrei erkennt. Ein Bild aus der letzten Bewerbungsmappe von vor vier Jahren ist keine gute Idee, ein halbes Jahr altes in der Regel unproblematisch.

Warum das gerade jetzt so viele betrifft

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw- und Motorradführerscheine in den einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Fristen sind gestaffelt: Für Kartenführerscheine mit den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004 läuft sie am 19. Januar 2027 ab, die Jahrgänge 1999 bis 2001 waren im Januar 2026 an der Reihe.

Mitzubringen sind Ausweis, alter Führerschein und ein biometrisches Lichtbild. Die Gebühr liegt bei rund 25,50 Euro. Eine neue Prüfung oder ein ärztliches Gutachten gehört nicht dazu, und die Fahrerlaubnis selbst erlischt auch dann nicht, wenn die Frist verstreicht – es handelt sich um einen reinen Dokumententausch. Wer zu spät kommt, riskiert allerdings ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Genau dieser Umtausch ist der Grund, warum die Frage nach dem Führerscheinfoto seit einem Jahr so häufig gestellt wird: Millionen Menschen brauchen ein Passbild für ein Dokument, für das die neue Digitalregel eben nicht gilt.

Selbst zuschneiden und drucken lassen

Weil beim Führerschein noch ein Papierabzug verlangt wird, kann man den Zuschnitt selbst machen und nur den Druck beim Anbieter bestellen. Unser Passbild-Werkzeug für 35 × 45 mm schneidet ein vorhandenes Foto auf die richtigen Maße zu, blendet die Hilfslinien für die Kopfhöhe ein und legt daraus einen 10 × 15-cm-Abzug mit acht Bildern und Schnittlinien an. Diesen einen Abzug bestellen Sie für wenige Cent im Drogeriemarkt oder online – ein Abzug kostet, was ein Abzug kostet, unabhängig davon, wie viele Passbilder darauf liegen.

Ob das Bild anschließend technisch passt, können Sie mit dem Passbild-Check vorab ansehen. Er prüft Maße, Dateigröße, Hintergrund, Schärfe und schätzt die Kopfhöhe – und er sagt genauso deutlich, was er nicht beurteilen kann: Gesichtsausdruck, Beleuchtung im Gesicht, Reflexionen auf der Brille.

Was wir Ihnen nicht versprechen

Ob Ihr Bild angenommen wird, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde, nicht ein Werkzeug. Die Anforderungen sind bundesweit gleich, die Praxis am Schalter ist es nicht – manche Stellen sind bei selbst erstellten Bildern deutlich strenger als andere. Ein kurzer Blick auf die Seite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises kostet fünf Minuten und erspart im Zweifel einen zweiten Termin.

Und eine Sache aus Prinzip: Wir bieten keine KI-Bearbeitung an – keinen ausgetauschten Hintergrund, keine Retusche, keine "Verbesserung" des Gesichts. Bearbeitete Passbilder werden seit 2026 zunehmend automatisch aussortiert. Alles, was hier passiert, ist ein geometrischer Zuschnitt Ihres eigenen Fotos, und zwar vollständig in Ihrem Browser: Die Datei wird nirgendwohin hochgeladen.

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